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Illegale Greifvogelverfolgung
Sämtliche in Europa vorkommende Greifvogel- und Eulenarten unterliegen sowohl dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes
als auch der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden.
Greifvögel wie der Habicht gehören zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar,
die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Doch trotz strenger Schutzvorschriften ist die illegale Verfolgung in Deutschland nach wie vor ein gravierendes Problem.
Die meisten Täter lassen die von ihnen getöteten Vögel sofort "verschwinden", um unentdeckt zu bleiben.
Allgemein wird deshalb davon ausgegangen, dass weniger als zehn Prozent aller tatsächlich begangenen Greifvogeltötungen
überhaupt bekannt werden - es bleibt eine hohe Dunkelziffer unentdeckter Taten.
als auch der EU-Artenschutzverordnung. Sie dürfen nicht getötet, gefangen oder auf andere Art und Weise verfolgt werden.
Greifvögel wie der Habicht gehören zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung stellt eine Straftat dar,
die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Doch trotz strenger Schutzvorschriften ist die illegale Verfolgung in Deutschland nach wie vor ein gravierendes Problem.
Die meisten Täter lassen die von ihnen getöteten Vögel sofort "verschwinden", um unentdeckt zu bleiben.
Allgemein wird deshalb davon ausgegangen, dass weniger als zehn Prozent aller tatsächlich begangenen Greifvogeltötungen
überhaupt bekannt werden - es bleibt eine hohe Dunkelziffer unentdeckter Taten.
- DIN A5 Broschüre
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